Nur die Ruhe – wir helfen

Betriebsprüfung

Nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!

Jedes Unternehmen – egal ob KMU oder Konzern – wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Für die Auswahl der Prüfungsfälle gibt es diese möglichen Kriterien:

  • Sie wurden schon besonders lange nicht (oder überhaupt noch nie) geprüft (Zeitauswahl).
  • Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt (Bedarfsprüfung).
  • Sie wurden durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen (Gruppenauswahl).

In einem Vorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und uns werden vor der Prüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Betriebsprüfers ausfindig gemacht und wirksame Gegenstrategien entwickelt. Sie haben nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch Rechte! Wichtig ist dabei auch die Erörterung der Frage, ob eine Selbstanzeige erstattet werden soll, um Straffreiheit für abgabenrechtliche Versäumnisse der Vergangenheit zu erlangen.