Starke Verteidigung

Finanzstrafverfahren

Hilfe in einer heiklen Situation

Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Dabei handelt es sich um eine Form des Strafverfahren, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.

Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. Wir können Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren verteidigen und Sie aufgrund unserer Erfahrung mit dem Ablauf der Verfahren und im Umgang mit den Finanzbehörden in dieser heiklen Situation umfassend unterstützen.

  • Wir können beurteilen, ob eine Selbstanzeige sinnvoll wäre, ob es zu einer Hausdurchsuchung kommen könnte und welche Risiken damit verbunden wären.
  • Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Verhandlungen und persönlichen Einvernahmen.
  • Wir verfassen Schriftsätze, bei mündlichen Verhandlungen halten wir das Plädoyer für Sie und ergreifen bei negativen Entscheidungen die geeigneten Rechtmittel dagegen.

Eine gut geplante und sorgfältig umgesetzte Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang des Finanzstrafverfahrens und insbesonders für das Strafausmaß, das sich daraus möglicherweise ergibt.